Entlasten

Pflegerische Betreuungsleistungen/Hauswirtschaftliche Versorgung

Im Rahmen der Pflegeversicherung bieten wir Ihnen gerne Unterstützung und Entlastung in Form von Betreuung und hauswirtschaftlicher Versorgung an.

Diese Leistungen können Sie in Anspruch nehmen:

  • Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI
  • Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
  • Verhinderungspflege nach §39 SGB XI